Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde und hat die Befugnis, allgemein gültige Gemeindevorschriften zu erlassen. Jede Person kann an den Debatten der Gemeindeversammlung teilnehmen, aber nur Personen, die die bürgerliche Volljährigkeit erreicht haben, können in der Gemeindeversammlung wählen, sowie Ausländer, die seit mehr als fünf Jahren im Gemeindegebiet wohnen.

Protokolle

Über die Beratungen der Gemeindeversammlung wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll enthält insbesondere die Anzahl der anwesenden Personen, die Anträge, die Beschlüsse und die Ergebnisse jeder Abstimmung oder Wahl sowie eine Zusammenfassung (GG Art. 22) der durchgeführten Beratungen.

 

23.12.2023

Protokoll der Versammlung

Besuchen

 

 

27.05.2025

Nächste Gemeindeversammlung

Die nächste Gemeindeversammlung ist für den 27. Mai 2025 geplant.

19.12.2023

Protokoll der Versammlung

Besuchen

 

28.05.2024

Procès-verbal de l'assemblée du

Besuchen

17.12.2024

Procès-verbal de l'assemblée du

Besuchen