Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde und hat die Befugnis, allgemein gültige Gemeindevorschriften zu erlassen. Jede Person kann an den Debatten der Gemeindeversammlung teilnehmen, aber nur Personen, die die bürgerliche Volljährigkeit erreicht haben, können in der Gemeindeversammlung wählen, sowie Ausländer, die seit mehr als fünf Jahren im Gemeindegebiet wohnen.