Senioren
Die Notwendigkeit, eine Politik für ältere Menschen zu entwickeln, ergibt sich zunächst aus der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004. Die folgenden Artikel bilden den Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung einer solchen Politik im Kanton.
- Ältere Menschen haben ein Recht auf Partizipation, Autonomie, Lebensqualität und Achtung ihrer Persönlichkeit (Art. 35 BV);
- Der Staat und die Gemeinden fördern das Verständnis und die Solidarität zwischen den Generationen (Art. 62 BV);
- Der Staat setzt sich für die Gesundheitsförderung ein und sorgt dafür, dass alle Menschen Zugang zu einer qualitativ gleichwertigen Gesundheitsversorgung haben (Art. 68 BV).
Das Gesetz über die Senioren (SenG), das Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR), das Gesetz über die Pauschalentschädigung (PEG) sowie ein multisektorales kantonales Programm bilden den allgemeinen Rahmen, der durch das Projekt Senior+ gesetzt wird.
Das Konzept können Sie nachfolgend herunterladen.