Baugenehmigung
Nach Freiburger Recht ist für alle Bau-, Wiederaufbau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs-, Abriss-, Aufschüttungs-, Aushub-, Materialausbeutungs- und Heizungsinstallationsarbeiten usw. eine behördliche Genehmigung erforderlich (siehe insbesondere Art. 135 RPBG (Raumplanung und Baugesetz).
Je nach Art und Größe des betreffenden Objekts wird die behördliche Genehmigung entweder vom Oberamt (ordentliches Verfahren) oder von der Gemeindebehörde (vereinfachtes Verfahren) mit Zustimmung der RIMU bei Bauvorhaben außerhalb der Bauzone erteilt.
Alle Anträge müssen über die Anwendung „FRIAC“ erfasst werden.
Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.