Baugenehmigung

Nach Freiburger Recht ist für alle Bau-, Wiederaufbau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs-, Abriss-, Aufschüttungs-, Aushub-, Materialausbeutungs- und Heizungsinstallationsarbeiten usw. eine behördliche Genehmigung erforderlich (siehe insbesondere Art. 135 RPBG (Raumplanung und Baugesetz).

Je nach Art und Größe des betreffenden Objekts wird die behördliche Genehmigung entweder vom Oberamt (ordentliches Verfahren) oder von der Gemeindebehörde (vereinfachtes Verfahren) mit Zustimmung der RIMU bei Bauvorhaben außerhalb der Bauzone erteilt.

Alle Anträge müssen über die Anwendung „FRIAC“ erfasst werden.

Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

 

 

Baugenehmigung ordentliches Verfahren

Was Sie wissen und tun müssen, um einen Bauantrag im ordentlichen Verfahren zu stellen.

Ordentliche Verfahren

Baugenehmigung vereinfachtes Verfahren

Was Sie wissen und tun müssen, um einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren zu stellen.

Vereinfachtes Verfahren

Voranfrage

Jedes Bauvorhaben kann Gegenstand eines Vorabantrags sein, der dem Antragsteller Auskunft über die Zulässigkeit des Vorhabens geben soll.

Voranfrage