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Sie sind Schweizer und verlassen die Gemeinde? Dann teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit und holen Sie Ihre Ursprungsurkunde spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug ab.
Sie sind Ausländer und verlassen die Gemeinde? Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug mit.
Sie sind Ausländer und verlassen die Schweiz? Bitte informieren Sie persönlich das Amt für Bevölkerung und Migration, bevor Sie sich bei Ihrer Einwohnerkontrolle abmelden.