Sozialdienst Haute Sarine
Gemäß dem Gesetz vom 26. November 1998 zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (LASoc) regelt der Sozialdienst Haute Sarine (SSHS) die von den Gemeinden und dem Staat gewährte Sozialhilfe für Personen, die in der interkommunalen Vereinbarung ansässig sind, die folgende Gemeinden umfasst: Bois d'Amont, Ferpicloz, Le Mouret, Pierrafortscha, Treyvaux, Villarsel-sur-Marly.
Das Sozialhilfegesetz hat zum Ziel, die Autonomie und die soziale Integration von bedürftigen Personen zu fördern, die soziale Schwierigkeiten haben oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die Sozialhilfe umfasst:
- die Prävention, d. h. alle Maßnahmen, die den Rückgriff auf persönliche und materielle Hilfe vermeiden,
- die persönliche Hilfe, d. h. Zuhören, Information und Beratung,
- die materielle Hilfe, d. h. eine Geldleistung oder eine Leistung in Form eines sozialen Eingliederungsvertrags.