Bestellen Sie Ihre Aufenthaltsbescheinigung online
Sie können Ihre Aufenthaltsbestätigung bestellen und Ihre Ankunft am Zweitwohnsitz (Aufenthalt) anmelden, indem Sie unten klicken:
Aufenthaltsbescheinigung online bestellen
Dafür brauchen Sie:
- einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
- einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
- eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
- eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance);
- allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.
- Wenn Sie Ihre Adresse oder Ihren Zivilstand geändert haben, vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie diese Änderungen beim Zivilstandwesen gemeldet haben.
Kosten:
- Die Gebühr beträgt Null Franken für die Austellung der Aufenthaltsbescheinigung.
Wie gehen Sie vor?
- Melden Sie sich im virtuellen Schalter an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
- Geben Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen ein.
- Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
- Den Antrag auf Anmeldung der Ankunft weiterleiten.
Nächste Schritte
- Die Gemeinde bearbeitet Ihren Zuzugsantrag für den Zweitwohnsitz.
- Wenn Ihr Gesuch gültig ist, wird Ihnen die Aufenthaltsbescheinigung in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter zugestellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter, wenn Ihre Aufenthaltsbescheinigung bereit ist.
Fristen:
- Die Gemeinde bearbeitet Ihre Online-Bestellung innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
Melden Sie Ihren Zweitwohnsitz am physischen Schalter an
Um Ihre Aufenthaltsbestätigung zu bestellen und Ihren Zweitwohnsitz anzumelden, können Sie persönlich beim Schalter des Gemeindebüros vorbeigehen.
Dafür brauchen Sie:
- einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
- ein Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
- eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
- allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen