Raumplanung und Baubewilligungen
Die Orstplanung öffentlich aufgelegt wird. Die Dokumente können auf die Sprache FR eigesehen werden. Hier folgen
Für Neubauten, Umbauten oder für den Abriss eines Gebäudes auf dem Gebiet der Gemeinde muss eine Baubewilligung eingeholt werden. Das rechtliche Vorgehen ist dabei an das jeweilige Projekt gebunden.
Bitte beachten Sie, dass alle Genehmigungsanträge (normale und vereinfachte) und Voranträge auf dem FRIAC-Antrag eingetragen sein müssen.
Um auf die Anwendung zuzugreifen, klicken Sie hier.
- Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) vom 2.
Dezember 2008
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum
Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR)
- Deutliche Verstärkung des kantonales
Förderprogramms im Energiebereich